Rechtsanwalt Dr. Steffen Schreiber

Dr. Steffen Schreiber studierte an der Universität Potsdam Jura und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Brandenburg. Der Jurist ist seit Dezember 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Potsdam. Im Rahmen dieser Tätigkeit promovierte er 2001 zu einem Thema aus dem Internationalen Recht zum Doktor der Rechte. Im Juni 2003 erfolgten die Zulassung zur Anwaltschaft sowie der Eintritt in die Kanzlei Kühn & Schreiber als freier Mitarbeiter. Herr Dr. Schreiber ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Potsdam veröffentlicht Dr. Steffen Schreiber regelmäßig Beiträge in juristischen Fachzeitschriften. Im Übrigen hat er reichlich Erfahrung bei der Anfertigung gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachten im internationalen und bürgerlichen Recht.

Rechtsanwalt Dr. Steffen Schreiber berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Sozialrecht, Steuerrecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht und dem internationalen Recht. Letztgenanntes bedeutet die Übernahme von Fällen mit internationalem Bezug.

Schwerpunkte der Tätigkeit im Sozialrecht sind alle Regelungsbereiche der Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII). Insbesondere zählen hierzu Streitigkeiten mit der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung um Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter oder Tod sowie der Familienversicherung für Familienangehörige wie Kinder und Ehegatten.

Hierzu gehören auch Fragen zur Klärung des Versicherungsstatus bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit oder mitarbeitender Familienangehörige wie Kinder oder Ehegatten, genauso wie die Haftung von Arbeitgebern und Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Ltd.) für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträge, was auch die strafrechtliche Vertretung einschließt.

Im Steuerrecht häufig auftretende Fragen sind die Haftungsvoraussetzungen von Unternehmern und ehemaligen Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Ltd.) für die Nichtanmeldung und Nichtabführung von Steuern gegenüber dem Finanzamt. Die Folgen fehlender Anmeldungen, aber auch allgemeine steuerrechtliche Fragen, welche oft auch in der strafrechtlichen Vertretung von Mandanten Bedeutung gewinnen.

Schwerpunkte im Bankrecht ist das Kredit- und Kreditsicherungsrecht, mit Übergewicht auf Bürgschaft und Bürgschaftsrecht, Darlehen, Leasing und Factoring.

Im Gesellschaftsrecht stehen Beratungen im Vorfeld der Gründung von Gesellschaften im Vordergund. Gleichfalls aber auch solche bei nachgelagerten gesellschaftsinternen Vorgängen, wie die Vorbereitung von der Beschlussfassung bis hin zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.

Rechtsanwalt Dr. Steffen Schreiber

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