Rechtsanwalt Michael Kühn

Michael Kühn wurde 1958 in Brandenburg an der Havel geboren. Vor seinem Studium der Rechte an der Humboldt-Universität Berlin und dem daran anschließenden Rechtsreferendariat am Amtsgericht Halle schloss Herr Kühn zunächst eine Lehre als Instandhaltungsmechanikers mit Abitur ab. Nach dem Studium war er von 1988 bis 1991 in der Justiz tätig, zuletzt als Richter am Amtsgericht Gräfenhainichen. Im Mai 1992 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Kühn und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Kühn übernimmt Mandate aus dem Insolvenzrecht, hier insbesondere dem Verbraucherinsolvenzrecht (sog. Privatinsolvenz) mit dem Ziel, für seine Mandanten einen gerichtlichen Vergleich nach §§ 308 InsO ff. zu erreichen. Dabei ist die Eröffnung eines förmlichen Insolvenzverfahrens, die Einsetzung eines Gutachters, später Insolvenzverwalters und dann eines Treuhänders entbehrlich. Auch eine Wohlverhaltensperiode mit einer möglichen Versagung der Restschuldbefreiung entfällt dann. Ein wirtschaftlich und finanziell "freies" Leben ist somit wesentlich eher möglich.

Dabei kann auch nach spätestens nach eineinhalb Jahren, nach Beginn des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, auch die Löschung aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners und auch die Löschung von SCHUFA-Eintragungen erreicht werden. Die Erfolgsquote aller Verfahren beträgt immerhin ca. 70 %.

Sollte ein Vergleich nicht erreicht werden, vertritt RA Kühn seine Mandanten auch im regulären Insolvenzverfahren, damit keine formelle Fehler eine spätere Restschuldbefreiung nach § 290 InsO verhindern.

Herr Kühn berät und vertritt Sie auch in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht, beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei der Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Michael Kühn vertritt Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen im Kündigungsfall. Er setzt Ihre Rechte in außergerichtlichen Verhandlungen oder im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht durch. Er berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung einer Abfindung und optimiert Ihre Ansprüche.

Die Kanzlei Kühn & Schreiber verfügt über eine starke Inkassoabteilung. Rechtsanwalt Michael Kühn vertritt seine Mandanten, Privatleute und Firmen, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen. Hier kommt es insbesondere darauf an, dass die erwirkten Titel auch in der anschließenden Zwangsvollstreckung mit allen Mitteln, die das Zwangsvollstreckungsrecht bietet, durchgesetzt werden. Seine speziellen Kenntnisse aus dem Insolvenzrecht im Umgang mit Schuldnern hilft natürlich auch bei einem Forderungseinzug für einen Gläubiger bei seinen Schuldnern.

Rechtsanwalt Michael Kühn spezialisierte sich auch auf die Vorkrisensanierung von Unternehmen, zusammen mit einem in der Parkstraße 24 ansässigen Betriebswirt und einer Steuerberaterin.

Ihr Unternehmen kann auch “durch die Insolvenz" saniert werden. Dafür hat der Gesetzgeber das Institut “Insolvenzplan" geschaffen. Dieses ist bei einer umfassenden insolvenzrechtlichen Beratung nicht außer Acht zu lassen.
Das Insolvenzrecht baut gerade auf der Idee auf, dass das Scheitern eines Wirtschaftssubjekts nicht unbedingt dessen Marktaustritt zur Folge haben muss, sondern die Chance für einen Neubeginn geben kann. Was ist tatsächlich machbar? Für das Gelingen einer Umstrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahme ist von entscheidender Bedeutung, dies herauszufinden. Denn meist steht wenig Zeit zur Verfügung, die nicht für wünschenswerte, aber unrealistische Lösungen vergeudet werden darf. Rechtsanwalt Michael Kühn bietet Ihnen die Kompetenz, die Krisensituation und die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens, gemeinsam mit dem Betriebswirt Torsten Zacharski (Geschäftsführer der Firma Torsten Zacharski Finanz- und Wirtschaftsberatung) schnell zu analysieren und maßgeschneiderte kreative Lösungen zu erarbeiten und mit Ihnen gemeinsam umzusetzen. Er unterstützt Sie ebenso, wenn Sie ein Investor sind, der sich an einer Sanierung oder Umstrukturierung beteiligen will.
Hier werden gemeinsam Sanierungspläne erstellt und somit Regelungen insbesondere zum Erhalt des Unternehmens (bei juristischen Personen) getroffen.

Rechtsanwalt Michael Kühn vertritt sowohl Gläubiger, als auch Schuldner. Unter anderem werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Beratung über die Zweckmäßigkeit eines geplanten Eigenantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Erfolgsaussichten eines damit verbundenen Antrages auf Restschuldbefreiung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren, gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Durchführung von außer- und gerichtlichen Einigungsversuchen zwischen den Gläubigern und dem Schuldner, Erteilung der entsprechenden Bestätigung zur Vorlage vor dem Insolvenzgericht
  • Unterstützung und Vertretung bei der Insolvenzantragsstellung und im Verfahren
  • Vertretung in den Verfahren über den außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan sowie im Insolvenzverfahren und in möglichen Beschwerdeverfahren
  • Vertretung in Zwangsvollstreckungssachen
  • Arbeitsrecht
  • Forderungseinzug
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsanwalt Michael Kühn

Büro Gräfenhainichen
Parkstraße 24
06773 Gräfenhainichen
Tel.: 034953-33575
Fax: 034953-33576

Büro Bad Düben
Neuhofstraße 23
04849 Bad Düben
Tel.: 034243-28865
Fax: 034243-28866



Jetzt kostenlos anrufen!
zum Kontaktformular
e-mail: kuehn@ra-nks.de

Schluessel - Fachanwalt