Rechtsanwalt Michael Schreiber
Michael Schreiber wurde 1971 in Brehna geboren. Er studierte an der Universität Potsdam Jura und absolvierte sein Referendariat in Sachsen-Anhalt. Michael Schreiber trat 1997, dem Jahr seiner Zulassung als Rechtsanwalt, als freier Mitarbeiter in die heutige Kanzlei Kühn & Schreiber ein. Seit 1999 ist er Partner der Sozietät. Herr Schreiber ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Michael Schreiber bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Dies umfaßt folgende Tätigkeitsbereiche:
Verkehrsrecht:
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall
- Abwicklung der Schadensregulierung in Zusammenarbeit mit dem Gutachter und der Werkstatt
- bei Körperverletzungen Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und vermehrte Bedürfnisse
- Prüfung von Bußgeldbescheiden und Vertretung vor der Bußgeldstelle bzw. dem Gericht
- Vertretung in Verkehrsstrafsachen z.B. wegen Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung oder auch Fahren ohne Führerschein
Familienrecht:
- Vertretung im Ehescheidungsverfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehepartnern und nachehelichen Unterhalt
- Unterstützung bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Eheleute
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich
- Beratung zur Steuerklassenwahl, gemeinsame Veranlagung und Geltendmachung von Unterhalt als Sonderausgabe
- Erstellung von Eheverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Erbrecht:
- Beratung zu allen Fragen des Erbrechts
- Beratung und Erstellung von Testamenten
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung:
- Beratung und Erstellung entsprechender Verträge
Mietrecht:
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Kündigungen von Mietverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Mieter oder Vermieter
- Prüfung der Möglichkeit der Mietminderung wegen Mängel bzw. Abwehr dieser Ansprüche
- Durchsetzung der Räumung der Mietsache
allgemeines Zivilrecht:
- Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen, z.B. aus Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Reiseverträgen, Werkverträgen
- Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von deliktischen Ansprüchen, z.B. wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung
Rechtsanwalt Michael Schreiber
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