Rechtsanwalt Michael Schreiber

Michael Schreiber wurde 1971 in Brehna geboren. Er studierte an der Universität Potsdam Jura und absolvierte sein Referendariat in Sachsen-Anhalt. Michael Schreiber trat 1997, dem Jahr seiner Zulassung als Rechtsanwalt, als freier Mitarbeiter in die heutige Kanzlei Kühn & Schreiber ein. Seit 1999 ist er Partner der Sozietät. Herr Schreiber ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Schreiber bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht und Allgemeinen Zivilrecht. Dies umfaßt folgende Tätigkeitsbereiche:

Verkehrsrecht:

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall
  • Abwicklung der Schadensregulierung in Zusammenarbeit mit dem Gutachter und der Werkstatt
  • bei Körperverletzungen Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und vermehrte Bedürfnisse
  • Prüfung von Bußgeldbescheiden und Vertretung vor der Bußgeldstelle bzw. dem Gericht
  • Vertretung in Verkehrsstrafsachen z.B. wegen Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung oder auch Fahren ohne Führerschein

Familienrecht:

  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehepartnern und nachehelichen Unterhalt
  • Unterstützung bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Eheleute
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich
  • Beratung zur Steuerklassenwahl, gemeinsame Veranlagung und Geltendmachung von Unterhalt als Sonderausgabe
  • Erstellung von Eheverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Erbrecht:

  • Beratung zu allen Fragen des Erbrechts
  • Beratung und Erstellung von Testamenten
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung:

  • Beratung und Erstellung entsprechender Verträge

Mietrecht:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Kündigungen von Mietverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen der Mieter oder Vermieter
  • Prüfung der Möglichkeit der Mietminderung wegen Mängel bzw. Abwehr dieser Ansprüche
  • Durchsetzung der Räumung der Mietsache

allgemeines Zivilrecht:

  • Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen, z.B. aus Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Reiseverträgen, Werkverträgen
  • Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von deliktischen Ansprüchen, z.B. wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung

Rechtsanwalt Michael Schreiber

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