Recht kurz
In dieser Rubrik erhalten Sie in regelmäßigen Abständen Kurzinformationen über rechtliche Themen, die Sie interessieren dürften. Wir werden praxisnah und kurzgefasst juristische Alltagsprobleme herausgreifen und diese unter dieser Rubrik veröffentlichen.
Vertiefende Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Veröffentlichungen / Rechtsinformationen".
| Gesamtschuldnerschaft - Schuldrecht | |
| Der Bauunternehmer haftet für von ihm verursachte Ausführungsmängel im Innenverhältnis grundsätzlich allein. Ausnahmsweise kommt eine Mithaftung des überwachenden Architekten in Betracht, wenn es sich um besonders schwerwiegende Aufsichtsfehler oder um besonders fehlerträchtige Bauabschnitte (hier Bauaushubs- und Unterfangungsarbeiten) handelt.
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2006 - 5 U 136/05 (IBR 2006, 283) zur Übersicht zurück | |
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