Recht kurz
In dieser Rubrik erhalten Sie in regelmäßigen Abständen Kurzinformationen über rechtliche Themen, die Sie interessieren dürften. Wir werden praxisnah und kurzgefasst juristische Alltagsprobleme herausgreifen und diese unter dieser Rubrik veröffentlichen.
Vertiefende Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Veröffentlichungen / Rechtsinformationen".
| Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung - Haftung | |
| Der GF einer GmbH ist wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung auch dann gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB voll haftungsrechtlich verantwortlich, wenn die GmbH zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, er es jedoch pflichtwidrig unterlassen hat, die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Bildung von Rücklagen, notfalls auch durch Kürzung der Nettolohnzahlung an die Arbeitnehmer, sicherzustellen. (BGH, Urt. v. 25.9.06 - II ZR 108/05) siehe dazu unseren Beitrag "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers" zur Übersicht zurück | |
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